Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.12.2002

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   BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 1.02   

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https://dejure.org/2002,3123
BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 1.02 (https://dejure.org/2002,3123)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.2002 - 2 C 1.02 (https://dejure.org/2002,3123)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 2 C 1.02 (https://dejure.org/2002,3123)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BRRG § 123 Abs. 2; VwVfG § 44 Abs. 3 Nr. 4, § 45 Abs. 1 Nr. 5; LVwVfG BW § 44 Abs. 3 Nr. 4, § 45 Abs. 1 Nr. 5
    Aufnehmender Dienstherr; Beamter; Dienstherrnwechsel; Einverständnis; Heilung; Mitwirkungsbefugnis; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; Versetzung; Versetzungsverfügung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BRRG § 123 Abs. 2
    Aufnehmender Dienstherr; Beamter; Dienstherrnwechsel; Einverständnis; Heilung; Mitwirkungsbefugnis; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; Versetzung; Versetzungsverfügung

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Versetzung eines Beamten in den Bereich eines anderen Dienstherrn; Nichtvorliegen des von dem aufnehmenden Dienstherrn schriftlich zu erklärenden Einverständnisses bei Erlass einer Versetzungsverfügung; Schriftliche Einverständniserklärung als materielles ...

  • Judicialis

    BRRG § 123 Abs. 2; ; VwVfG § 44 Abs. 3 Nr. 4; ; VwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 5; ; LVwVfG BW § 44 Abs. 3 Nr. 4; ; LVwVfG BW § 45 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht - Aufnehmender Dienstherr; Beamter; Dienstherrnwechsel; Einverständnis; Heilung; Mitwirkungsbefugnis; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; Versetzung; Versetzungsverfügung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 1398 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2003, 370
  • DVBl 2003, 616
  • DÖV 2003, 509
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.11.1987 - 6 P 2.85

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung - Dienstherr - Schriftliches

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 1.02
    Die schriftliche Einverständniserklärung ist materielles Wirksamkeitserfordernis des Verwaltungsakts (vgl. Beschlüsse vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - BVerwGE 78, 257 , vom 5. Dezember 1988 - BVerwG 6 P 6.86 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 5 S. 9 ff., vom 19. Juli 1994 - BVerwG 6 P 33.92 - Buchholz 251.9 § 80 SaarPersVG Nr. 1 S. 2).

    Ohne sie kann der abgebende Dienstherr die Versetzung eines Beamten in den Geschäftsbereich eines anderen Dienstherrn mit eigener Personalhoheit nicht rechtswirksam verfügen (Beschluss vom 6. November 1987, a.a.O. S. 262).

  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 25.87

    Ernennungsähnliche Verwaltungsakte - Rücknahme - Nichtigkeit - Höheres

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 1.02
    Die für die Versetzung getroffene spezielle Regelung des Beamtenrechts schließt die Anwendbarkeit der verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften über die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts und die Heilung von Verfahrens- und Formfehlern (§§ 44, 45 VwVfG) aus (vgl. auch Urteil vom 23. Februar 1989 - BVerwG 2 C 25.87 - BVerwGE 81, 282 ).
  • BVerwG, 19.07.1994 - 6 P 33.92

    Notwendigkeit der Einleitung eines Mitbestimmungsverfahrens bei der Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 1.02
    Die schriftliche Einverständniserklärung ist materielles Wirksamkeitserfordernis des Verwaltungsakts (vgl. Beschlüsse vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - BVerwGE 78, 257 , vom 5. Dezember 1988 - BVerwG 6 P 6.86 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 5 S. 9 ff., vom 19. Juli 1994 - BVerwG 6 P 33.92 - Buchholz 251.9 § 80 SaarPersVG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 05.12.1988 - 6 P 6.86

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei der aufnehmenden Dienststelle bei

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 1.02
    Die schriftliche Einverständniserklärung ist materielles Wirksamkeitserfordernis des Verwaltungsakts (vgl. Beschlüsse vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - BVerwGE 78, 257 , vom 5. Dezember 1988 - BVerwG 6 P 6.86 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 5 S. 9 ff., vom 19. Juli 1994 - BVerwG 6 P 33.92 - Buchholz 251.9 § 80 SaarPersVG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der

    Gelingt dem aufnehmenden Dienstherrn die Beseitigung seines Einverständnisses, führt dies unmittelbar zur Wiederherstellung des vor der Versetzung bestehenden Zustandes, da ein materielles Wirksamkeitserfordernis der Versetzung entfällt (vgl. Beschluss vom 6. November 1997 a.a.O. S. 261; Urteil vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 1.02 - Buchholz 230 § 123 BRRG Nr. 4).

    Zudem hat der Mangel des Einverständnisses die Nichtigkeit der Versetzungsverfügung zur Folge, weil das Einverständnis eine materiellrechtlich zwingend erforderliche Wirksamkeitsvoraussetzung der Versetzung ist (vgl. Urteil vom 19. Dezember 2002 a.a.O. S. 2).

  • VG Karlsruhe, 11.06.2013 - 5 K 962/13

    Beamtenrecht: Versetzung - Beseitigung des Einverständnisses - Fürsorgepflicht

    Bei Rechtmäßigkeit - das ist mit "gelingt" gemeint - und damit Wirksamkeit der "Beseitigungserklärung" wäre von einem fehlenden Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn auszugehen mit der Folge der Nichtigkeit der Versetzungsverfügung, weil das Einverständnis eine materiell-rechtlich zwingend erforderliche Wirksamkeitsvoraussetzung der Versetzung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 1.02 -, NVwZ-RR 2003, 370).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 4 S 2064/17

    Besetzungsanspruch gegenüber dem Dienstherrn; hier: Einverständnis mit Umsetzung

    Diese ist daher nur wirksam, wenn das von dem aufnehmenden Dienstherrn schriftlich zu erklärende Einverständnis bei Erlass der Versetzungsverfügung vorliegt (BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 1.02 -, Juris m.w.N.).

    Gelingt dem aufnehmenden Dienstherrn die Beseitigung seines Einverständnisses, führt dies unmittelbar zur Wiederherstellung des vor der Versetzung bestehenden Zustandes, da ein materielles Wirksamkeitserfordernis der Versetzung entfällt (BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 1.02 -, Juris m.w.N.).

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 36.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der

    Gelingt dem aufnehmenden Dienstherrn die Beseitigung seines Einverständnisses, führt dies unmittelbar zur Wiederherstellung des vor der Versetzung bestehenden Zustandes, da ein materielles Wirksamkeitserfordernis der Versetzung entfällt (vgl. Beschluss vom 6. November 1997 a.a.O. S. 261; Urteil vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 1.02 - Buchholz 230 § 123 BRRG Nr. 4).

    Denn wenn es daraufhin an dem Einverständnis fehlt, hat dies die Nichtigkeit der Versetzungsverfügung zur Folge, weil das Einverständnis eine materiellrechtlich zwingend erforderliche Wirksamkeitsvoraussetzung der Versetzung ist (vgl. Urteil vom 19. Dezember 2002 a.a.O. S. 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2024 - 6 B 1444/23

    Versetzung Schulbetrieb Schulfrieden Dienstliches Bedürfnis Anhörung Heilung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 1.02 -, DVBl 2003, 616 = juris Rn. 12 (zu § 123 Abs. 2 BRRG); Menden, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Stand Oktober 2022, § 25 Rn. 150 f.
  • VG Karlsruhe, 11.06.2013 - 5 K 692/13

    Abordnung; Versetzung; Umsetzung; sonstige Funktionsänderung - Beseitigung des

    Bei Rechtmäßigkeit - das ist mit "gelingt" gemeint - und damit Wirksamkeit der "Beseitigungserklärung" wäre von einem fehlenden Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn auszugehen mit der Folge der Nichtigkeit der Versetzungsverfügung, weil das Einverständnis eine materiell-rechtlich zwingend erforderliche Wirksamkeitsvoraussetzung der Versetzung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 1.02 -, NVwZ-RR 2003, 370).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2008 - 6 B 794/08

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Versetzungsverfügung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 1.02 -, DVBl. 2003, 616, Beschlüsse vom 5. Dezember 1988 - 6 P 6.86 -, PersR 1989, 11, und vom.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002, a.a.O.; Kathke in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: Oktober 2008, § 28 Rdnrn. 224a und 225.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2010 - 4 S 922/09

    Zur Feststellungsklage des Dienstherren eines Beamten gegen den sein

    Bei Rechtmäßigkeit - das ist mit "gelingt" gemeint - und damit Wirksamkeit der "Beseitigungserklärung" wäre von einem fehlenden Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn auszugehen mit der Folge der Nichtigkeit der Versetzungsverfügung, weil das Einverständnis - wie erwähnt - eine materiell-rechtlich zwingend erforderliche Wirksamkeitsvoraussetzung der Versetzung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 1.02 -, NVwZ-RR 2003, 370).
  • VGH Bayern, 10.09.2019 - 3 CE 19.1380

    Stelle eines Sonderschulrektors für ein Sonderpädagogisches Förderzentrum

    Die Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherrn ist materiell-rechtlich zwingend erforderliche Wirksamkeitsvoraussetzung der landesübergreifenden Versetzungsverfügung des abgebenden Dienstherrn (BVerwG, U.v. 19.12.2002 - 2 C 1.02 - juris Rn. 12; Baßlsperger in Weiß/Niedermaier/Summer/ Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand Mai 2019, § 15 BeamtStG Rn. 17).
  • VG Gelsenkirchen, 17.02.2012 - 12 K 351/09

    Fachhochschulkanzler durfte versetzt werden

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 1/02 -, DVBl 2003, 616f; OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2008 - 6 B 794/08 -.
  • VG Düsseldorf, 25.09.2006 - 13 L 1445/06
  • VG Dresden, 10.05.2006 - 11 K 2586/05

    Mitteilung über den Ausgang eines beamtenrechtlichen Stellenbesetzungsverfahrens

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.2002 - 10 B 3.02   

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BVerwG, 12.12.2002 - 10 B 3.02 (https://dejure.org/2002,6453)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2002 - 10 B 3.02 (https://dejure.org/2002,6453)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BUKG § 2 Abs. 1
    Erstattung von Umzugskosten (Maklergebühren), die vor der Zusage der Umzugskostenvergütung entstanden sind; Zusage der Umzugskostenvergütung vor dem Umzug regelmäßig nicht erforderlich.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BUKG § 2 Abs. 1
    Erstattung von Umzugskosten (Maklergebühren), die vor der Zusage der Umzugskostenvergütung entstanden sind; Zusage der Umzugskostenvergütung vor dem Umzug regelmäßig nicht erforderlich

  • Wolters Kluwer

    Frage von grundsätzlicher Bedeutung im Rahmen der Revisionszulassung; Erteilung einer Vergütungszusage vor Durchführung eines Umzuges als Voraussetzung der Gewährung von Umzugskostenvergütung

  • rechtsportal.de

    BUKG § 2 Abs. 1
    Beamtenrecht; Umzugskostenrecht - Erstattung von Umzugskosten (Maklergebühren), die vor der Zusage der Umzugskostenvergütung entstanden sind; Zusage der Umzugskostenvergütung vor dem Umzug regelmäßig nicht erforderlich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 359
  • DVBl 2003, 616
  • DÖV 2003, 467
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2002 - 10 B 3.02
    3 Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine bestimmte, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, deren Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 2. Oktober 1961 BVerwG 8 B 78.61 BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 19.12.1994 - 10 C 1.92

    Umzugskosten - Soldat - Verlobte - Mietentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2002 - 10 B 3.02
    7 setzung oder Abordnung veranlasst sind (Urteil vom 19. Dezember 1994 BVerwG 10 C 1.92 BVerwGE 97, 255).
  • BVerwG, 18.08.1981 - 6 C 16.79

    Umzugskostenzusage - Nachträgliche Rechtsänderung - Unwirksamkeit -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2002 - 10 B 3.02
    6 2. Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung vom 18. August 1981 BVerwG 6 C 16.79 BVerwGE 64, 24, auf die allein die Beklagte ihre Divergenzrüge stützt, so dass auch ein Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht gegeben ist.
  • BVerwG, 19.04.2002 - 10 B 1.02

    Trennungsgeldanspruch eines Universitätsprofessors nach Ersternennung;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2002 - 10 B 3.02
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Interpretation auch außerhalb eines Revisionsverfahrens ohne weiteres, d.h. auf einfache Weise und mit eindeutigem Ergebnis, beantworten lässt (vgl. z.B. Beschluss vom 19. April 2002 BVerwG 10 B 1.02 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2002 - 10 A 10426/02

    Schriftliche Zusage der Umzugskostenvergütung erforderlich - Zeitpunkt

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2002 - 10 B 3.02
    BESCHLUSS BVerwG 10 B 3.02 OVG 10 A 10426/02.
  • BVerwG, 30.05.1974 - II C 54.72

    Antrag auf Umzugskostenvergütung wegen eines Umzugs auf Grund einer Versetzung -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2002 - 10 B 3.02
    Mit Urteil vom 30. Mai 1974 BVerwG 2 C 54.72 Buchholz 238.90 Nr. 55 hat das Bundesverwaltungsgericht zu § 2 BUKG (F. 1964) ausgeführt, dass der Gesetzgeber es im Interesse der Klarheit und Rechtssicherheit zum Ausdruck gebracht hätte, wenn er in allen Umzugsfällen die Gewährung einer Vergütung von einer Zusage vor dem Umzug hätte abhängig machen wollen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.05.2004 - 2 L 120/03

    Zulassung der Berufung, Rechtsmittelbelehrung, Rechtskraft

    Außerdem ist höchstrichterlich geklärt, dass die Gewährung der Umzugskostenvergütung regelmäßig nicht eine Zusage vor Durchführung des Umzugs voraussetzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.12.2002 - 10 B 3.02 -, ZBR 2003, 138).
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